Einkaufen im Lockdown

Click and Collect, was das Auswählen der Ware übers Internet oder am Telefon und dem anschließenden Einsammeln am Laden bedeutet, sollte für LadeninhaberInnen der erste Trost der nichtverkauften Ware im Lockdown sein. Nun folgt seit kurzer Zeit die Steigerung der Variante: Click and Meet. Was das für Kundschaft und HändlerIn bedeutet, möchten wir hier kurz vorstellen.

Ziel der leichten Lockerungen im Shopping-Leben soll in erster Linie die Unterstützung der lokalen Geschäfte der Stadt sein. Natürlich erleben diese während der Pandemie riesige Einbuße und hoffen auf Unterstützung von „oben“. Eine der unterstützenden Maßnahmen ist nun eben diese Lockerung, die den HändlerInnen wenigstens geplante Kundschaft in den Laden bringt. Außerdem wird versucht, die Ladenvielfalt in den Innenstädten zu erhalten und nicht allzu viele Geschäfte gehen zu sehen. Nun der Reihe nach:

Click and Collect

Beim Click and Collect wählen die KundInnen online oder am Telefon die gewünschte Ware aus und können sie nach Vereinbarung dann direkt am Laden abholen. Seit Mitte Februar ist dieser Handelsweg nun auch in Sachsen zulässig und konnte den LadeninhaberInnen ein kleines Gefühl von Öffnung geben. Dennoch müssen sich beide HandelspartnerInnen an strenge Regeln halten, welche natürlich nicht vergessen lassen, dass wir uns immer noch in einer Pandemie befinden. 
Beispielsweise darf die Übergabe der Ware nur an der frischen Luft erfolgen. Der/ Die KundIn darf die Ladenfläche nicht betreten. Weiterhin wird das kontaktlose Zahlen behördlich empfohlen. Allerdings obliegt das den VerkäuferInnen und KäuferInnen. Möchten sie beide den Kauf mit Bargeld abschließen, ist das weiterhin erlaubt. Überflüssig ist es wohl zu erwähnen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend ist. Auch auf Hygiene- und Abstandsregeln soll streng geachtet werden. 
Interessant ist, dass man sich mit Bestellung der Ware auch verpflichtet, diese zu kaufen, aber selbstverständlich nach wie vor das Rückgaberecht nutzen darf.

Ware online auswählen und Termin zur Abholung vereinbaren.

Click and Meet

Seit dem 8. März ist es nun soweit. Die LadeninhaberInnen dürfen endlich wieder KundInnen in den Verkaufsräumen empfangen. Aber auch hier gilt natürlich: alles nur unter strengen Regeln! Natürlich geht die Sicherheit vor und soll letztendlich nur als Übergang genutzt werden bis der Lockdown aufgehoben wird.
Anders als bei Click and Collect, sucht man sich hier nicht die Ware im Vorfeld aus, sondern einen freien Termin, an welchem man im gewünschten Laden stöbern gehen kann. Wie man an den Termin gelangt, unterscheidet sich von Laden zu Laden. Die einen haben ein Online-System, welches ermöglicht, sich einen freien Platz zu sichern, andere vergeben Termine über E-Mail und wieder andere setzen auf den klassischen Anruf übers Telefon.  Am besten informiert man sich hierzu auf der jeweiligen Website. Auch die Dauer des gewährten Besuches unterscheidet sich unter den Läden stark. So gibt es viele Läden, die den Besuch auf eine halbe Stunde begrenzen, andere hingegen geben den KundInnen 90 Minuten. Hier spielen natürlich die Größe der Ladenfläche eine wichtige Rolle. Denn die gibt vor, wie viele Personen sich im Laden befinden dürfen. Logisch, dass ein Möbelhaus demnach deutlich längere Zeiten gewähren kann als ein kleines Einzelhandel-Geschäft. 
Wichtig ist, dass beim Eintritt in den Laden, die Kontaktdaten erfasst werden, um im Fall der Fälle Ansteckungswege zu verfolgen. Befindet man sich im Laden, darf man endlich wieder die persönliche Beratung nutzen. Besonders Stores wie Brautkleid- und Kinderschuhläden werden schnell viele KundInnen erwarten, da hier eine Beratung viele Vorteile bringt. 

Geschäfte für Hochzeitsbekleidung erwarten viele Terminanfragen.

Ob sich die Variante des Click and Meet wirklich für alle lohnt, wird sich zeigen. Der Vorteil gegenüber dem Bestellen im Internet, Kleidung endlich wieder anzuprobieren, bevor man sie in den Warenkorb legt, fällt nämlich auch beim Kauf im Laden aus. Umkleidekabinen bleiben vorerst geschlossen, um mögliche Ansteckungen weiter zu minimieren. 
Die VerkäuferInnen verpflichten sich, nach jedem Kundentermin den Verkaufsraum für 15 Minuten zu lüften und währenddessen keinen neue Kundschaft zu begrüßen. 

Geöffnete Läden

Ein halbwegs ungeplantes Einkaufen ist in Buchhandlungen und Blumenläden wieder möglich. Diese wurden am 8. März inzidenzunabhängig wieder geöffnet. Hier gelten nun Regeln wie sie auch schon vor dem zweiten Lockdown bekannt waren. Die BesucherInnenzahl ist begrenzt und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Dennoch darf man spontan und unangekündigt eintreten. Der Grund für die Öffnung für ausgerechnet diese Läden, ist die Ansicht, dass sowohl Buchhandlungen als auch Blumenläden zum „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zählen. 

Blumenläden dürfen, neben Buchhandlungen, als erstes wieder öffnen.

Letztendlich kann man sagen, dass das Einkaufserlebnis nicht dem normalen spontanen „Shopping in der Stadt“ gleicht. Zum einen ist der Termin zeitlich und formell streng geplant und natürlich befindet man sich als KundIn unter Druck, etwas zu kaufen, denn schließlich bedient man sich an der kostbaren Zeit der HändlerInnen. 
Doch nicht die VerbraucherInnen sollten in dem Fall die Bilanz ziehen dürfen, sondern die VerkäuferInnen des Einzelhandels selbst. Wir hoffen sehr, dass diese positiv ausfällt und drücken die Daumen, dass die kleinen Lockerungen im Endeffekt als Unterstützung gesehen werden können und das Überleben vieler Geschäfte sichern kann.

Quellen:
https://praxistipps.chip.de/click-meet-wie-einkaufen-mit-termin-funktioniert_129590
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-click-collect-regeln-100.html
https://www.n-tv.de/politik/Was-Bund-und-Laender-planen-article22399336.html

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